Rehabilitationssport (Reha-Sport) stellt eine ergänzende Maßnahme im Rahmen der medizinischen Rehabilitation und zur Förderung der weiteren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dar.
Reha-Sport ist gesetzlich verankert, wird vom Arzt verordnet und wird zeitlich befristet von den Rehabilitationsträgern (Kassen, Rentenversicherung) finanziert. Die positiven Auswirkungen auf die Gesundheit sind unumstritten: Alltagsbeschwerden werden vermindert und krankheitsbedingten Folgeschäden kann entgegengewirkt werden. Das Risiko, an Folgeerkrankungen zu erleiden, sinkt.
Reha-Sport soll zu einem langfristigen, eigenverantwortlichen Bewegungstraining motivieren und somit zu mehr Verantwortung für die eigene Gesundheit führen.
Der Fach- oder Hausarzt verordnet i.d.R. 50 Übungseinheiten (ÜE`s) Reha-Sport (ein- oder mehrmals in der Woche), die in 18 Monaten genommen werden sollen. Bei Herz-Sport (hier muss ein Arzt anwesend sein) werden 90 ÜE`s innerhalb von 24 Monaten verordnet; bei besonders schweren Erkrankungen können 120 ÜE`s (36 Monate) verordnet werden. Anschlussverordnungen sind möglich.
Das Formular 56 „Antrag auf Kostenübernahme“ hat jeder Arzt vorrätig oder ist bei uns erhältlich.
In einem Beratungsgespräch bei uns können wir Ihnen die folgenden Schritte näher erläutern sowie weitere Fragen beantworten:
1. Sie müssen Ihren Arzt (Haus- oder Facharzt) bitten, Ihnen entsprechend Ihrer Beschwerden (Herz-Kreislauf…, Muskel-Gelenk….., Innere Organe…) Reha-Sport zu verordnen
2. Von Ihrer Kasse/Rentenversicherung müssen Sie sich die Verordnung bestätigen zu lassen (hierauf habe Sie einen Rechtsanspruch !!)
Reha-Sport wird von besonders qualifizierten und erfahrenen Übungsleitern vorbereitet, durchgeführt und ausgewertet. Eine ständige Weiterbildung ist Voraussetzung für eine weitere Zertifizierung der Reha-Sport-Angebote. Somit ist eine hohe Qualität unserer Angebote immer gewährleistet.